Die Haupttätigkeit eines Notars besteht in der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie in der Beglaubigung von Unterschriften. Der Notar ist insbesondere zuständig in den Bereichen des Familien- und Erbrechts, bei Grundstücksangelegenheiten und in gesellschaftsrechtlichen Zusammenhängen sowie bei der aussergerichtlichen Streitschlichtung.
Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zum Beruf des Notars sowie zu den einzelnen Rechtsgebieten in denen wir tätig sind.
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, welches zu den ältesten Rechtsberufen Europas zählt. Abgeleitet vom lateinischen notarius - "Geschwindschreiber" - hat sich der Notar über die Jahrhunderte von einem einfachen Schreiber zu einem eigenständigen Berufsstand im Dienste der vorsorgenden Rechtspflege entwickelt.
Notare sind hochqualifizierte, erfahrene Juristen, deren fachliche Qualifikationen aber auch soziale Kompetenzen während der Ausbildungszeit und ständiger Fortbildungen besonders gefördert werden. In Sachsen übt ein Notar sein Amt hauptberuflich aus (Nur-Notariat), anders als in anderen Bundesländern, in denen Notare gleichzeitig auch den Anwaltsberuf ausüben (Anwaltsnotariat).
Derzeit amtieren ca. 9000 Notare in Deutschland. Sie alle unterstehen einem strengen bundesweiten Standesrecht, festgeschrieben in der Bundesnotarordnung (BNotO). Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über den Beruf des Notares und seine Aufgaben.
Auch wenn der Gedanke daran manchmal schwerfällt: Vorsorge ist wichtig, damit Sie und Ihre Angehörigen auch im Fall der Fälle abgesichert sind und keine bösen Überraschungen erleben.
Von der Verlobung, über den Ehevertrag bis hin zur Vorsorge für Krankheit und das Alter: der Notar berät Sie gern in allen Angelegenheiten des Familien- und Eherechts und hilft Ihnen, von Anfang an auf sicherem Grund zu bauen.
Eines Tages kommen wir leider alle in die Situation von einem geliebten Menschen Abschied nehmen zu müssen. Noch schwerer wird es, wenn Probleme mit dem Nachlass auftreten. Der Notar hilft Ihnen, Ihren Nachlass im Einklang mit dem Gesetz und Ihren Wünschen bestmöglich zu regeln.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Wissenswertes rund um Testament und Vermögensnachfolge, die Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie Möglichkeiten der Vorsorge.
Für weitere Informationen oder eine eingehende Beratung stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung (→ Kontakt).
...kann es teuer werden. Ein freiwilliges Güteverfahren (Mediation) bietet den Parteien in zivilrechtlichen Konflikten die Möglichkeit, ihren Streit schnell und kostengünstig auf außergerichtlichem Wege beizulegen. Vor einer staatlich anerkannten Gütestelle vermittelt ein unabhängiger Dritter im Rahmen des Güteverfahrens zwischen den Parteien, um eine interessengerechte, einvernehmliche und dauerhafte Konfliktlösung zu ermöglichen.
Die Notare Michael Becker und Dr. Peter Horn de la Fontaine sind seit 2001 staatlich anerkannte Gütestelle. Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung, für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung (→ Kontakt)
Der Notar ist zuständig für alle Fragen, die sich rund um den Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz ergeben können. Dazu gehören Kaufverträge und Schenkungen, der Nießbrauch und die Bestellung von Hypotheken und Grundschulden, aber auch wenn ein Grundstück oder Gebäude als Sicherheit einer Bank zur Verfügung gestellt werden soll.
Der Notar berät, entwirft die Verträge und übernimmt ebenfalls deren Abwicklung sowie die Korrespondenz mit den zuständigen Behörden.
Sie wollen in nächster Zeit eine Immobilie erwerben oder veräußern? Wir beraten Sie gern rund um Kaufvertrag und Grundbuchangelegenheiten. Rufen Sie uns an unter +49 (351) 80806-25 oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Der Schritt zum eigenen Unternehmen erfordert Mut und Enthusiasmus, aber auch Voraussicht. Die Wahl der Gesellschaftsform, das Verfassen der Statuten und die rechtliche Absicherung der Unternehmer bedarf sorgfältiger Planung. Wir tun unser Bestes um mit Ihnen und Ihren Geschäftspartner die für Sie angemessenste Lösung zu entwickeln. Unsere besondere Kompetenz hierbei liegt in einer umfassenden Beratung, die nicht nur gesellschaftsrechtliche, sondern auch erb- und steuerrechtliche Aspekte vereint, damit ihr Unternehmen auch langfristig rechtlich abgesichert ist.
In einem geeinten Europa und einer stets enger vernetzten Welt werden transnationale Rechtsgeschäfte immer häufiger der Fall sein. Damit wir Ihnen auch bei grenzüberschreitenden Vorgängen einen schnellen, effektiven und vor allem sicheren Service bieten können, unterhalten wir enge Beziehungen zu zahlreichen Kollegen im Ausland.
Hier finden Sie Informationen zu grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften sowie die Adressen und Kontaktdaten unserer ausländischen Partner in zahlreichen Ländern, die Sie gerne in allen landesspezifischen Rechtsfragen beraten.