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International

In einem geeinten Europa und einer stets enger vernetzten Welt sind transnationale Rechtsgeschäfte an der Tagesordnung. Damit wir Ihnen auch bei grenzüberschreitenden Vorgängen einen schnellen, effektiven und vor allem sicheren Service bieten können, unterhalten wir aktive berufliche Beziehungen zu zahlreichen Kollegen im Ausland. Hier finden Sie die Adressen und Kontaktdaten ausländischer Notarkollegen, die Sie gerne in allen landesspezifischen Rechtsfragen beraten.



Brasilien: Urkunden für den brasilianischen Rechtsverkehr PDF Drucken E-Mail

Die Brasilianische Botschaft in Berlin hat verfügt, dass Dokumente, die von mir beglaubigt sind, werden in der Brasilianischen Botschaft im vereinfachten Verfahren legalisiert. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Herrn Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

 
Was ist zu beachten bei ausländischen Notarurkunden? PDF Drucken E-Mail

Häufig erscheint der Weg zu den Notaren im Ausland zur Durchführung einer Beurkundung oder Einholung einer Beglaubigung einfacher oder zeit- und kostensparender. Die gegenseitige Anerkennung von Beurkundungen oder Beglaubigungen ist aber noch nicht in allen Bereichen geregelt, wenn es um die Gleichwertigkeit der Beurkundung oder Beglaubigung im Ausland mit einer deutschen Beurkundung oder Beglaubigung geht. Wie am besten vorgegangen wird, muss daher im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich können aber ausländische Urkunden für die Verwendung im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden.

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Was versteht man unter einer Eurohypothek? PDF Drucken E-Mail

Hinter dem Begriff der Eurohypothek verbirgt sioch ein Modell eines europaeinheitlichen Grundpfandrechtes, welches den Gläubiger berechtigen soll, die nach dem jeweiligen Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschften vorgesehenen Besitz-, Verwertungs- oder Verwaltungsrechte zu nutzen.

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US-Gesellschaften PDF Drucken E-Mail

Unser besonderer Service für Sie: Wernn Sie mit einer US-Gesellschaft Verträge schließen wollen, dann müssen Sie wissen, ob das Unternehmen oder die Firma wirklich (noch) besteht (Existenzprüfung).

Auch müssen Sie wissen, ob derjenige, der handelt, berechtigt ist, im Namen dieses Unternehmens zu handeln. Hat der Handelnde nur eine Vollmachtsurkunde in Händen, so müssen Sie wissen, ob derjenige, der diese Vollmacht unterschrieben ist, berechtigt war, im Namen der Gesellschaft zu handeln. In diesen beiden Fällen spricht man von der Legitimationsprüfung.

Die Nachweisform in den Vereinigten Staaten hängt jeweils vom Recht des Herkunftstaates (State) ab. Wie der Nachweis in diesen Staaten jeweils geführt werden muß und kann, finden Sie hier bei den

Register der U.S.-Gesellschaften

 

Im Zweifelsfalle sprechen Sie uns gern an.

 
Internationale Kontakte PDF Drucken E-Mail

Viele unserer Mandanten brauchen die Unterstützung des Notars für ihre Tätigkeit vom oder ins Ausland. Wir unterhalten Kontakte zu zahlreichen Kollegen in anderen Ländern. Die enge Zusammenarbeit mit ausländischen Notariaten im Wege der Amtshilfe erlaubt es uns in der Regel, auch bei grenzüberschreitenden Vorgängen für unsere Mandanten eine schnelle, sichere und effektive Lösung zu finden.

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