| Was geschieht nach dem Erbfall? |
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Jeder Todesfall ist mit Schmerz und Trauer verbunden. Urnso wichtiger ist es für die nächsten Angehörigen, sich umgehend Klarheit über die bestehenden Rechte und Pflichten noch dem Erbfall zu verschaffen. Nur so werden unliebsame Überrcschungen vermieden.
Die gesetzliche Erbfolge in DeutschlandDas Gesetz unterscheider bei der Erbfolge in folgende Ordnungen (Bezeichnung der Verwandtschaft aus der Sicht des Erblassers), wobei vorhergehende Ordnungen die folgenden aus der Erbfolge ausschließen: 1. OrdnungNachommen des Erblassers (Kinder, einschließlich nichtehelicher und adoptierten Kinder, Enkel, Urenkel etc.)2. OrdnungEltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Vater, Mutter, Geschwister, Neffe, Nichte usw.). Leben zur Zeit des Erbfalls beide Eltern noch, erben die Geschwister des Verstorbenen nichts.3. OrdnungGroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Großvater u. -mutter, Onkel, Tante, Cousin usw.)4. OrdnungUrgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel u. -tante usw.)5. Ordnungentferntere Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlingeaus: Notarkammer Sachsen | Nr. 1 2011 Tags: erblassers erben verstorbenen erbfolge usw abkömmlinge kinder tante sterbefall nachlassgericht ordnungen frage geschwister mutter erbfall nächsten ehegatten verfügung gesetzliche richtet
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