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Wussten Sie schon...

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FVCML0208 10
Mediation

Wenn zwei sich streiten...

...kann es teuer werden. Ein freiwilliges Güteverfahren (Mediation) bietet den Parteien in zivilrechtlichen Konflikten die Möglichkeit, ihren Streit schnell und kostengünstig auf außergerichtlichem Wege beizulegen. Vor einer staatlich anerkannten Gütestelle vermittelt ein unabhängiger Dritter im Rahmen des Güteverfahrens zwischen den Parteien, um eine interessengerechte, einvernehmliche und dauerhafte Konfliktlösung zu ermöglichen.

Herr Notar Michael Becker ist seit 2001 staatlich anerkannte Gütestelle. Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung, für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung (→ Kontakt)

Wir arbeiten nach folgender Güteordnung. Einen Antrag auf Mediation können Sie herunterladen und ausfüllen und uns faxen.



A - Z der Streitschlichtung PDF Drucken E-Mail

Hier haben wir für Sie Erklärungen zu einigen gängigen Begriffe rund um das Thema Streitschlichtung zusammengetragen. Vermissen Sie einen Begriff? Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

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Vorteile und Ablauf des Güteverfahrens PDF Drucken E-Mail

zwist01.JPGOtto Müller ist mit 53 Jahren gestorben und hinterlässt seine Frau, zwei Söhne namens Heinz und Bert und einen Getränkegroßhandel „Schluckspecht GmbH“, den er bis zuletzt geführt hat.
Wie die Familie nach seinem Tod bestürzt feststellen muss, hat Otto nur ein handschriftliches Testament hinterlassen, in welchem nur angeordnet wird, dass seine Söhne die Firma übernehmen sollen. Die Unternehmensnachfolge in dem Getränkegroßhandel wurde auch nicht zu Lebzeiten geregelt.

Da es zum Streit um die Unternehmensnachfolge kommt, besteht Handlungsbedarf und die Brüder beschliessen sich über ein aussergerichtliches Streitschlichtungsverfahren zu informieren.

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