| A - Z der Streitschlichtung |
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Hier haben wir für Sie Erklärungen zu einigen gängigen Begriffe rund um das Thema Streitschlichtung zusammengetragen. Vermissen Sie einen Begriff? Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. AAnwaltsvergleichEin Anwaltsvergleich ist eine Sonderform des außergerichtlichen Vergleichs. Soweit ein Vergleich vorliegt, und der Schuldner sich einer Zwangsvollstreckung unterwirft ist der Vergleich als Vollstreckungstitel gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 4b ZPO wirksam soweit die Parteien von Anwälten vertreten wurden. Auf Antrag beim Prozessgericht oder dem Notar wird der Vergleich vollstreckbar. MMediationDie Mediation ist eine unter vielen Methoden zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Wobei es wieder viele Variationsarten der Mediation gibt, welche jedoch alle gemein haben, dass eine dritte Person versucht, die Parteien bei der Lösung ihres Streitfalls zu unterstützen. Als weitere allgemeine Merkmale lassen sich nennen, dass die Parteien selbstbestimmt handeln, die Dritte Person (Notar) nicht entscheidungsbefugt ist und das Verfahren konsens- und interessenorientiert ist. OObligatorisches GüteverfahrenIn bestimmten Fällen ist gesetzlich vorgesehen, dass vor Klageerhebung, die Parteien zumindest versuchen müssen ihre Auseinandersetzung außergerichtlich beizulegen. PPrivates SchiedsverfahrenDas private Schiedsverfahren spielt hauptsächlich im wirtschaftlichen Bereich eine Rolle und spielt somit für den einzelnen Bürger im Gegensatz zur Mediation kaum eine Rolle. SSchiedsspruchEin Vergleich kann auch als Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut deklariert werden, soweit ein Schlichter auch als Schiedsgericht fungiert. Der Vergleich ist dann nach den Regeln des Schiedsrechts zu handhaben. SchlichtungsantragDurch den Schlichtungsantrag vor einer Gütestelle wird die Verjährung automatisch unterbrochen bis das Verfahren beendet ist. Dies geschieht auch ohne die Zustimmung der anderen Partei. Staatlich anerkannte GütestelleHierbei handelt es sich um eine von der Landesjustizverwaltung eingerichtete oder anerkannte Einigungsstelle. Es handelt sich hierbei vor allem um Notare.
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