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Der Notar

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, welches zu den ältesten Rechtsberufen Europas zählt. Abgeleitet vom lateinischen notarius - "Geschwindschreiber" - hat sich der Notar über die Jahrhunderte von einem einfachen Schreiber zu einem eigenständigen Berufsstand im Dienste der vorsorgenden Rechtspflege entwickelt.

Notare sind hochqualifizierte, erfahrene Juristen, deren fachliche Qualifikationen aber auch soziale Kompetenzen während der Ausbildungszeit und ständiger Fortbildungen besonders gefördert werden. In Sachsen übt ein Notar sein Amt hauptberuflich aus (Nur-Notariat), anders als in anderen Bundesländern, in denen Notare gleichzeitig auch den Anwaltsberuf ausüben (Anwaltsnotariat).

Derzeit amtieren ca. 9000 Notare in Deutschland. Sie alle unterstehen einem strengen bundesweiten Standesrecht, festgeschrieben in der Bundesnotarordnung (BNotO). Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über den Beruf des Notares und seine Aufgaben.



Grundsätze der Vertragsfreiheit PDF Drucken E-Mail

Die in Deutschland durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, der es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

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Notarielle Dienstleistungen: Beglaubigung und Beurkundung PDF Drucken E-Mail

Der Begriff notarielle Beurkundung wird umgangssprachlich häufig für sämtliche Vorgänge beim Notar benutzt. Schaut man etwas genauer hin so muss man zwischen der Beglaubigung und der Beurkundung im engeren Sinne unterscheiden.

Anlagen:
 Hinweise zur Verwahrung der Urkunden von Notar Josef Sikinger[Das Merkblatt gibt Ihnen Auskunft zu der Verwahrung der Urkunden und Akten des 2008 aus dem Amt ausgeschiedenen Notar Josef Sikinger]76 Kb
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Aufgaben des Notars PDF Drucken E-Mail

Der Notar ist unparteiischer Berater der Parteien

Grundsätzlich gilt: der Notar ist immer dann zuständig, wenn zwei oder mehrere Parteien wegen beUnparteilichstehender Gemeinsamkeiten eine vertragliche Regelung brauchen, die ihren gemeinsamen Lebensweg begleitet und sie vor dem juristischen Fiasko bewahrt. Ob ein Vertrag für eine Partei wirtschaftlich sinnvoll ist, kann und darf der Notar nicht entscheiden.

Im Gesetz oder in anderen Bestimmungen kann zwingend die Inanspruchnahme eines Notars festgeschrieben sein. Aber, auch in allen anderen Fällen, z. B. auch beim Abschluss eines Mietvertrages hilft der Notar, sofern die Beteiligten dies wünschen.

Anlagen:
 Immobilienerwerb_was_ist_zu_beachten.pdf[Merkblatt für Ehegatten und Lebenspartner im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie]84 Kb
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