|
Seite 1 von 2 Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen möchte, dem stehen verschiedene Unternehmensformen zur Verfügung: Von der GmbH, die unverändert häufig von kleinen und mittelständischen Unternehmen genutzt wird, über die Aktiengesellschaft bis hin zur Europäischen Gesellschaft, die es multinationalen Unternehmen erlaubt, Ihre europaweiten Aktivitäten zu konsolidieren. Der Notar ist für alle im Handelsregister zu registrierenden Personen- und Kapitalgesellschaften.
Das deutsche Recht unterscheidet dabei in Personen- und Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften ist mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftbar, wohingegen jeder Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.
Auf den folgenden Seiten finden Sie nützliche Informationen zu den wichtigsten Gesellschaftsformen in Deutschland und erfahren mehr zu Gründungsverfahren, Haftbarkeit, und Auftritt im Rechtsverkehr.
|