It is a sad fact of life that one day our loved ones will pass away. It is still harder when there are problems with the estate. The Civil Law Notary can help you to plan your estate according to the law and in the best possible way. On the following pages you will find useful information about wills and estate planning as well as taxation on your estate. For further information or a detailed consultation we are always available when you need us. Contact us.
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Immer mehr Menschen machen von Ihrer Testierfreiheit Gebrauch, da für sie dieallgemeine gesetzliche Erbfolge nicht passt. Wer ein Testament errichtet hat, möchte sichaber auch darauf verlassen können, dass sein Testament im Fall seines Todes gefunden wird. Nur so kann der letzte Wille berücksichtigt werden.
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2006 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das damalige Erbschaftsteuergesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art.3 Abs. 1GG) verstößt. Zum Ablauf der Übergangsfrist legte der Gesetzgeber 2009 ein neues Erbschaftsteuerrecht vor.
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Das Zentrale Testamentsregister ist ab dem 1. Januar 2012 fester Bestandteil der notariellen Praxis aller Notare in der Bundesrepublik Deutschland und wird zentral bei der Bundesnotarkammer geführt. Jede von den Notaren beurkundete erbfolgerelevante Urkunde muss ab diesem Zeitpunkt elektronisch im Zentralen Testamentsregister registriert werden. Es besteht darüber hinaus für die Notare die Möglichkeit, das Register abzufragen, ob z.B. etwaige Vorurkunden des Erblassers bestehen, die für die Gestaltung einer neuen Verfügung von Todes wegen von Relevanz sein können.
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Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das die Erben des Verstorbenen als solche im Rechtsverkehr ausweist. Er dient als Erbnachweis, z.B. bei Behörden, Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt. Das Nachlassgericht erteilt den Erbschein auf Antrag der Erben oder einzelner Miterben. Auch andere Personen, die zur Verwaltung oder Verfügung über den Nachlass befugt sind, können antragsberechtigt sein.
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Mit dem Tod des Erblassers fällt die Erbschaft dem Erben an. Dieser tritt in die volle vererbliche Rechts- und Pflichtenstellung des Erblassers ein. Der Erbe kann jedoch noch ausschlagen und den Anfall wieder rückgängig machen.
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