| Single parents should appoint a guardian! |
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Anja is a single parent. As the only person providing for Tobias she wants to make sure someone takes care of him in the case of her death.
Because Anja sole custody of Tobias she can in her will, according to § 1777 BGB, determine who will be the guardian for her child. Dabei ist die Testamentsform zu beachten, d. h. sie muss den Text handschriftlich verfassen und unterschreiben, oder aber sich an einen Notar wenden, der das Testament beurkundet.
Ist damit ausreichender Schutz gegeben? Anja hat noch einen Punkt nicht bedacht. Durch ein Unglück oder eine schwere Krankheit kann Anja daran gehindert sein, mit der Aussenwelt in Kontakt zu treten. In diesen Fällen hilft ihr das Testament nicht, weil dieses erst mit dem Tode seine Wirkungen entfaltet. Anja kann aber dem Vormund bereits eine Vollmacht geben, die ihn zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge berechtigt. Diese Vollmacht sollte vor einem Notar errichtet werden, damit der Rechtsverkehr diese Vollmacht anerkennen muss.
Was ist, wenn der Kindesvater auch die elterliche Sorge hat? Haben beide Elternteile die gemeinsame elterliche Sorge, so können sie nur gemeinsam gemäß § 1777 BGB durch ein Testament einen Vormund bestellen.
Tags: Vormund Testement Erbvertrag alleinerziehend Schutz Tod Minderjähriger sorgeberechtigt Pfleger Nachlassgericht Auflage Vermächtnis Vollmacht Rechtsverkehr
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