| Mietervorkaufsrecht und Verzichtserklärung auch beim Grundstückskaufvertrag |
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Will ein Eigentümer seine vermietete Eigentumswohnung verkaufen, so kann dem Mieter ein sogenanntes gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 577 BGB zustehen. Hat der Mieter einen Mietvertrag, der bereits vor der Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum bestand, steht ihm das gesetzliche Mietervorkaufsrecht zu. Soweit das Hausgrundstück zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses allerdings bereits in Wohnungseigentum aufgeteilt war, besteht kein gesetzliches Mietervorkaufsrecht nach § 577 BGB.
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