Fast jeder Deutsche ist Mitglied in einem eingetragenen Verein. Der Notar hilft Ihnen in Rechtsfragen, damit die Eintragung des Vereins oder von Satzungsänderungen und Vorstandswechseln nicht zu einem Spießrutenlauf wird.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Wissenswertes rund um das Vereinsrecht.
Wir stehen Ihnen desweiteren unter 0351-8080625 zur telefonischen Auskunft und unter
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zur Verfügung. Jeden Dienstag haben wir von 15.00 bis 17.00 Uhr Vereinssprechstunde, in der Sie ohne Voranmeldung bei uns Auskunft zu Fragen des Vereinsregisterrechts errhalten können.(→ Kontakt).
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Guten Menschen Gesellschaft zu leisten ist die beste Methode, selbst ein guter Mensch zu werden. Wenn Sie einen Verein gründen wollen, gibt es viele formale Hürden, die Ihnen bis zur erfolgreichen Eintragung im Wege stehen können. Wir haben für Sie ein Merkblatt erstellt, die Ihnen die Gründung eines Vereines erleichtern soll.
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Ein gemeinnütziger Verein, der sich gründen will, oder ein als gemeinnützig anerkannter Verein, der seine Satzung ändern will muss zwingend die Bestimmungen aus der vom Gesetzgeber jetzt neu in einer Anlage zur Abgabenordnung vorgegebenen Mustersatzung aufnehmen. Ansonsten kann der Verein nicht als steuerbegünstigt anerkannt werden bzw. er verliert seine Steuerbegünstigung. Dazu haben wir ein Merkblatt erstellt, welches sie sich hier herunterladen können. |
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