... le métier de notaire fait partie des professions les plus anciennes en Europe ? Lire la suite
| Sachenrechtsbereinigung an "Ost-Grundstücken" |
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Verjährung von Ansprüchen zum Jahresende 2011In den fünf neuen Bundesländern und im früheren Ostberlin hatten im Zeitpunkt der Wiedervereinigung häufig Nutzer ein Eigenheim auf einem fremden Grundstück inne. Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme fremden Grund und Bodens waren oftmals durch staatliche Stellen der DDR verliehene dingliche Nutzungsrechte oder das in einem Grundbuch festgeschriebene selbständige Gebäudeeigentum. Dieser Rechtszustand war mit dem seit dem 03. Oktober 1990 auch im Beitrittsgebiet wieder geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch nicht zu vereinbaren.
Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, die Eigentumsverhältnisse an Hausgrundstück und Eigenheim unter weitgehender Wahrung der gegenläufigen Interessen von Grundstückseigentümer und Nutzer im Wege eines Kompromisses zusammenzuführen. Es gewährt hierzu Ansprüche auf einen preisermäßigten Hinzuerwerb des Grundstücks durch den Nutzer oder alternativauf Bestellung eines befristeten Erbbaurechts für
Die meisten Bereinigungsfälle konnten in den vergangenen Jahren erfolgreich einer notariellen Vermittlung zugeführt und grundbuchlich umgesetzt werden. In den wenigen verbleibenden ungelösten Bereinigungsfällen sollten sich Nutzer allerdings beeilen. Deren im SachenRBerG begründete Ansprüche unterliegen der Verjährung. Die insoweit maßgebliche Frist läuft mit dem 31. Dezember 2011 ab. Gehemmt werden kann der Lauf dieser Verjährungsfrist durch die Einleitung eines notariellen VermiUlungsverfahrens, also durch rechtzeitige Stellung eines den Vorgaben des SachenRBerG entsprechenden Antrages bei einem zuständigen Notar. Tags: nutzer sachenrberg fremden grundstückseigentümer ansprüche grundstück eigenheim hierzu verjährung notariellen umgesetzt hierfür notarielles sieht beteiligten vermittlungsverfahren entlastung gerichte notars kostengünstige
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