| Das Zentrale Testamentsregister |
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Das Zentrale Testamentsregister ist ab dem 1. Januar 2012 fester Bestandteil der notariellen Praxis aller Notare in der Bundesrepublik Deutschland und wird zentral bei der Bundesnotarkammer geführt. Jede von den Notaren beurkundete erbfolgerelevante Urkunde muss ab diesem Zeitpunkt elektronisch im Zentralen Testamentsregister registriert werden. Es besteht darüber hinaus für die Notare die Möglichkeit, das Register abzufragen, ob z.B. etwaige Vorurkunden des Erblassers bestehen, die für die Gestaltung einer neuen Verfügung von Todes wegen von Relevanz sein können.
Weitere Informationen zum neuen Zentralen Testamentsregister bekommen Sie uns oder im Internet unter www.testamentsregister.de
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